Dienstag, 27. Juni 2017

Staatliche Förderung für kleine Windkraftanlagen?

Vergütungen für erneuerbare Energien werden über den Einspeisetarif gewährt. 

Für jede Kilowattstunde, die ins Netz eingespeist wird, gibt es über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Förderung, die mit einem fixen Tarif vergütet wird. Die Höhe vom Tarif ist entscheidend, denn der Fördersatz für kleine Windräder ist derselbe wie bei großen Megawatt-Turbinen. Die Vergütung beträgt dabei generell derzeit rund 9 Cent pro Kilowattstunde. Mit diesem Fördersatz können große Windturbinen wirtschaftlich betrieben werden jedoch für kleine Windräder ist dieser Fördersatz zu gering, um über die Runden zu kommen.

Kleine Windanlagen rentieren sich nur zum Eigenbedarf!

Bei großen Anlagen sind die Investitionskosten pro Kilowattstunde erheblich geringer, als bei kleinen Windrädern. Von vielen Energie-Experten wird diese Förderpraxis durchaus kritisiert. Für die Einspeisung durch kleine Solaranlagen wurde in der Vergangenheit fünfmal mehr gezahlt als für kleine Windkraftanlagen.
Kleine Windanlagen mit einer Leistung unter 5 Kilowattstunden müssten eine Vergütung von 25 Cent pro Kilowattstunde erhalten laut Bundesverband für Windenergie.
Betreiber von Kleinwindkraftanlagen erhalten keine kostendeckende Förderung bei einer Einspeisung. Je mehr Windstrom für den Eigengebrauch benötigt wird, desto wirtschaftlicher wird das Kleinwindrad-Projekt.
Bei den selbst verbrauchten Kilowattstunden an Strom sparen Sie gegenüber dem Strompreis vom Energielieferanten. Der derzeit rund 25 bis 30 Cent pro Kilowattstunde beträgt.
Für erneuerbare Energien wird die Förderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.

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